In der Schweiz beschreibt ein Arbeitszeugnis die Aufgaben, Leistungen und das Verhalten von Mitarbeitenden. Es kann jederzeit verlangt oder beim Austritt ausgestellt werden.
Das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgetreu, objektiv und wohlwollend formuliert sein. In der Praxis geraten diese Anforderungen jedoch manchmal in Spannung: Arbeitgebende müssen ehrlich bleiben und gleichzeitig darauf achten, die berufliche Zukunft der Mitarbeitenden nicht zu beeinträchtigen. Das führt gelegentlich zu Formulierungen, die neutral wirken, aber dennoch Vorbehalte transportieren.
Dieser Artikel zeigt, wie Sie solche Formulierungen erkennen und im Zweifelsfall richtig reagieren.
Das Wichtigste in Kürze:
In der Schweiz muss ein Arbeitszeugnis gemäss Artikel 330a des Obligationenrechts wahrheitsgetreu, objektiv und wohlwollend sein.
Möchten Arbeitgebende Vorbehalte äussern, greifen sie manchmal zu mehrdeutigen Formulierungen, um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben.
Diese Praxis hat zu einer codierten HR-Sprache geführt, die Schweizer Recruiter:innen bekannt ist und Botschaften ohne explizite Kritik transportiert.
Bestimmte Formulierungen können eine negative Beurteilung verbergen.
Das Fehlen von Superlativen oder erwarteten Informationen wie Pünktlichkeit, Selbstständigkeit oder Sozialverhalten ist oft ein Hinweis auf eine implizite Botschaft.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den oder die Vorgesetzte um Erläuterungen zu bitten und gegebenenfalls eine Umformulierung vorzuschlagen.
Besteht der Konflikt weiter, können Arbeitnehmende sich bei einer Gewerkschaft oder Rechtsberatungsstelle beraten lassen oder sich an das Arbeitsgericht wenden.
Ein missverständlich formuliertes Zeugnis kann den Bewerbungsprozess erschweren. Umso wichtiger ist es, zweideutige Formulierungen frühzeitig zu erkennen und rasch zu handeln.
Warum enthalten Arbeitszeugnisse manchmal implizite Botschaften?
Ein strenger rechtlicher Rahmen, der explizite Kritik verbietet
Nach Schweizer Recht müssen Arbeitgebende auf Wunsch jederzeit ein Arbeitszeugnis ausstellen. Dieses muss vollständig, wahrheitsgetreu, klar und wohlwollend formuliert sein (Art. 330a OR). Es darf die berufliche Laufbahn der betroffenen Person nicht beeinträchtigen.
In der Praxis führt dieser Spagat manchmal zu Spannungen: Haben Mitarbeitende Schwierigkeiten gezeigt oder Erwartungen nicht erfüllt, dürfen Arbeitgebende dies nicht offen formulieren. Stattdessen wählen sie neutrale oder zurückhaltende Aussagen, die im gesetzlichen Rahmen bleiben, aber zwischen den Zeilen etwas anderes ausdrücken.
Eine codierte Sprache als gängige Praxis
Aus diesem Spannungsfeld hat sich ein eigener Schreibstil entwickelt, der im HR-Bereich manchmal als «HR-Floskelstil» bezeichnet wird. Manche Formulierungen wirken zunächst neutral oder positiv, dienen jedoch dazu, auf Leistungs- oder Verhaltensprobleme hinzuweisen, ohne die Grenze zur negativen Bewertung oder Rufschädigung zu überschreiten.
Dabei handelt es sich nicht um «geheime Codes», sondern um ein gemeinsames Vokabular von Recruiter:innen, HR-Fachpersonen und Arbeitsmarktexpert:innen in der Schweiz. Es ermöglicht eine indirekte Einschätzung, ohne sie explizit auszusprechen.
Diese implizite Sprache findet sich sowohl im Schlusszeugnis als auch im Zwischenzeugnis, das häufig während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder vor einer internen oder externen Mobilität, verlangt wird.
Formulierungen, auf die Sie im Arbeitszeugnis achten sollten
Auf den ersten Blick wirkt ein Arbeitszeugnis oft neutral oder sogar wohlwollend. Bestimmte Begriffe oder das Fehlen erwarteter Aussagen können jedoch darauf hindeuten, dass Arbeitgebende Vorbehalte haben. HR-Fachpersonen achten deshalb besonders auf Wortwahl, Satzbau und auffällige Auslassungen.
Ein erster Hinweis sind mehrdeutige Formulierungen, die häufig verwendet werden, um eine negative Bewertung abzuschwächen. Die Wendung «bemühte sich, seine Aufgaben zu erfüllen» legt beispielsweise nahe, dass trotz Einsatzbereitschaft die Resultate nicht überzeugend waren. Auch die Aussage, eine Person habe «ihre Aufgaben zur Zufriedenheit erfüllt», klingt positiv, bleibt jedoch deutlich unter dem üblichen Niveau eines guten Schweizer Arbeitszeugnisses.
Ein weiteres Signal ist das Fehlen von Superlativen. In der Schweizer HR-Praxis werden in der Regel klare und differenzierte Aussagen erwartet, etwa «wir waren stets sehr zufrieden» oder «er hat uns vollumfänglich überzeugt». Beschränkt sich ein Zeugnis auf «er hat uns überzeugt», kann dies auf eine eher zurückhaltende Beurteilung hindeuten.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen zudem inhaltliche Lücken. Werden Aspekte wie Verhalten im Team, Pünktlichkeit oder Selbstständigkeit nicht erwähnt, ist dies nicht immer ein Versehen. Das bewusste Weglassen zentraler Kriterien kann eine indirekte Art sein, auf Schwächen hinzuweisen, ohne gegen die Wohlwollenspflicht zu verstossen.
Konkrete Beispiele für Formulierungen im Arbeitszeugnis und ihre Bedeutung
Manche Formulierungen wirken harmlos, können jedoch eine negative Einschätzung transportieren. Nachfolgend einige typische Beispiele aus Schweizer Arbeitszeugnissen und ihre mögliche Interpretation im Kontext des Arbeitsmarkts.
«Er verstand es stets, die Stimmung im Team aufzulockern.»
Auf den ersten Blick klingt dieser Satz positiv. Fehlt jedoch jeder Hinweis auf Zuverlässigkeit, Engagement oder Leistung, kann dies darauf hindeuten, dass Geselligkeit wichtiger war als die Arbeit. Mitunter wird damit ein unangemessenes Verhalten oder eine als wenig professionell empfundene Haltung angedeutet.
«Sie erledigte ihre Aufgaben gewissenhaft.»
Auch diese Formulierung wirkt korrekt, sagt jedoch nichts über die Qualität der Arbeit oder die Zufriedenheit des Arbeitgebers aus. Der Begriff «gewissenhaft» betont die Ausführung, bleibt aber hinsichtlich der Resultate vage. Dies kann darauf hindeuten, dass lediglich das erwartete Minimum erbracht wurde.
«Er zeigte grosse Diskretion.»
In gewissen Kontexten würdigt diese Aussage eine respektvolle Haltung. Fehlen jedoch weitere positive Aspekte, kann sie auf mangelnde Initiative, übermässige Zurückhaltung oder eine eingeschränkte soziale Integration im Team hinweisen.
Diese Beispiele zeigen: Häufig ist nicht das, was gesagt wird, entscheidend, sondern das, was fehlt. Wenn ein Zeugnis keine Aussagen zur Arbeitsqualität, zur Zusammenarbeit oder zur Selbstständigkeit enthält, kann das auf Vorbehalte hinweisen. Wer sich an gängigen Formulierungen orientieren möchte, kann ein Schweizer Musterzeugnis als Referenz nutzen. Es vermittelt gut, wie klare Aussagen in Arbeitszeugnissen üblicherweise formuliert werden.
Wie reagieren Sie auf ein Arbeitszeugnis, das unklar oder negativ wirkt?
Erhalten Sie ein Arbeitszeugnis, dessen Formulierungen Ihnen unklar oder unvollständig erscheinen, ist es legitim, deren Bedeutung zu hinterfragen. Der erste Schritt besteht darin, den oder die Vorgesetzte zu kontaktieren und um eine Erläuterung zu bitten. Häufig sind unklare Wendungen eher das Resultat von Unsicherheit oder Ungeschicklichkeit als von böser Absicht.
Sind einzelne Aussagen missverständlich oder fehlen wichtige Aspekte wie Pünktlichkeit oder Selbstständigkeit, haben Sie das Recht auf eine Berichtigung. Artikel 330a des Schweizerischen Obligationenrechts sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Eine schriftliche und sachlich begründete Anfrage an den oder die Vorgesetzte ist dafür ausreichend.
Kommt es zu keiner Einigung, können Sie sich an eine Gewerkschaft, eine juristische Beratungsstelle oder als letzte Instanz an das Arbeitsgericht wenden. In der Praxis lassen sich die meisten Streitfälle jedoch einvernehmlich lösen, insbesondere wenn Sie eine konkrete Alternativformulierung vorschlagen.
Ein negatives Arbeitszeugnis ist selten offen kritisch. Genau diese indirekte Art macht die Interpretation schwierig. Um Nachteile in zukünftigen Bewerbungsprozessen zu vermeiden, ist es entscheidend, zwischen den Zeilen zu lesen, doppeldeutige Formulierungen zu erkennen und bei Unsicherheiten rasch zu handeln.


