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Homeoffice in der Schweiz
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Homeoffice in der Schweiz: Was gilt rechtlich?

3 Min. Lesezeit
Aktualisiert am 16/04/2026

Homeoffice bezeichnet die Möglichkeit für Mitarbeitende, von zu Hause aus zu arbeiten. Laut einer Studie des Bundesamts für Statistik haben 2022 rund 37 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz regelmässig oder gelegentlich im Homeoffice gearbeitet. Diese Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren versechsfacht. Das führt zu neuen Fragestellungen rund um die Gestaltung der Arbeitszeit.

In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Aspekte von Homeoffice in der Schweiz sowie die wichtigsten Herausforderungen, denen Schweizer Arbeitgebende und HR-Teams gegenüberstehen.

Die rechtlichen Aspekte von Homeoffice in der Schweiz

In der Schweiz gibt es kein automatisches Recht auf Homeoffice. Die Gesetzgebung entwickelt sich jedoch weiter, um neuen Arbeitsformen Rechnung zu tragen.

Das Arbeitsgesetz (ArG) gilt sowohl für die Arbeit zu Hause als auch im Unternehmen. Es regelt unter anderem:

  • die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit

  • die Bereitstellung der nötigen Arbeitsmittel

  • die beruflichen Auslagen

  • die Personalplanung

💡 Sonderfall Homeoffice bei Grenzgänger:innen: Wenn Grenzgänger:innen (mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz) einen Teil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten, können weiterhin bis zu 40 Prozent dieser Zeit in der Schweiz quellenbesteuert werden. Wird dieser Anteil überschritten, kommen die Steuerregeln des Wohnsitzlandes zur Anwendung.

Herausforderungen für HR-Teams

Der Umstieg auf Homeoffice bringt für HR-Teams mehrere Herausforderungen mit sich, insbesondere aufgrund der räumlichen Distanz.

Leistungsmessung

Wie lässt sich die Produktivität von Mitarbeitenden im Homeoffice beurteilen, ohne ihre Rechte zu verletzen?

Es wird empfohlen:

  • klare Ziele zu definieren

  • Arbeits- und Pausenzeiten transparent festzulegen

Zulässige Überprüfung durch Arbeitgebende

Die Schweizer Gesetzgebung regelt die Überprüfung von Mitarbeitenden im Homeoffice streng. Der Einsatz von Überwachungssystemen wie Spyware ist ausdrücklich verboten und stellt einen Verstoss gegen das Gesetz dar. Erlaubt ist eine Überprüfung nur zu Sicherheitszwecken oder zur Kontrolle der Arbeitsqualität – und auch nur dann, wenn die Mitarbeitenden zuvor informiert wurden und die Massnahmen verhältnismässig sind.

Datenschutz

Auch im Homeoffice bearbeiten Mitarbeitende sensible Daten, beispielsweise Informationen von Kund:innen oder Vertragsunterlagen. Arbeitgebende müssen deshalb:

  • die IT-Infrastruktur schützen und die Cybersicherheit gewährleisten

  • Mitarbeitende über den Umgang mit vertraulichen Daten informieren und sensibilisieren

Gesundheitsprävention

Arbeiten im Homeoffice kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen – vor allem durch Bewegungsmangel. Arbeitgebende bleiben weiterhin für die körperliche und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Sie müssen darauf achten, dass alle Mitarbeitenden über einen ergonomischen Arbeitsplatz verfügen und durch geeignete Präventionsmassnahmen unterstützt werden, etwa mit einem passenden Bildschirm, einem ergonomischen Stuhl oder geeigneter Arbeitsausstattung.

Soziale Interaktion

Weniger physische Präsenz kann dazu führen, dass soziale Kontakte im Team nachlassen. Zur Vorbeugung empfiehlt es sich:

  • regelmässige Treffen zu planen

  • informelle Austauschmomente zu organisieren

Spesen und Berufskosten

Zusätzliche Kosten, die durch das Arbeiten im Homeoffice entstehen, müssen vom Unternehmen übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise die anteiligen Kosten für Internet oder Telefonie.

Berufliche Weiterbildung

Homeoffice sollte die berufliche Weiterentwicklung nicht erschweren. Eine gute Praxis ist es, intern oder über externe Plattformen relevante Online-Kurse und passende Lernangebote bereitzustellen.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Homeoffice ist es für Unternehmen sinnvoll, ihre HR-Prozesse zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Das unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und stärkt die Mitarbeitendenerfahrung.

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