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Überstunden und Überzeit
Zeiterfassung

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

4 Min. Lesezeit
—Aktualisiert am 16/04/2026

Das Arbeitsgesetz (ArG) und das Obligationenrecht (OR) legen in der Schweiz klare Grenzen für die Arbeitszeit fest. Dabei ist es wichtig, den Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit zu kennen.

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Vertrag vereinbarte Zeit hinausgehen. Überzeit liegt vor, wenn auch die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit überschritten wird. Diese Differenzierung schafft Klarheit im Umgang mit Arbeitszeiten und trägt zu fairen, gesetzeskonformen Lösungen bei.

Wie sind Überstunden in der Schweiz geregelt?

Was sind Überstunden?

Die Berechnung von Überstunden richtet sich nach der im Arbeitsvertrag festgelegten Wochenarbeitszeit. Überstunden sind Arbeitsstunden, die über diese vertragliche Arbeitszeit hinaus, aber innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit geleistet werden. Diese beträgt:

  • 45 Stunden pro Woche in der Industrie, im Dienstleistungssektor, im technischen Bereich und in grossen Einzelhandelsunternehmen

  • 50 Stunden in allen anderen Branchen

Alle Überstunden müssen gemäss Obligationenrecht entweder vergütet oder durch Freizeit kompensiert werden.

Wann sind Überstunden zulässig?

Überstunden dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen geleistet werden. Mitarbeitende können sie leisten:

  • auf Anordnung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers

  • auf freiwilliger Basis

Sie müssen sachlich begründet und notwendig sein, etwa bei aussergewöhnlichem Arbeitsaufkommen oder dringenden Arbeiten. Wenn Überstunden zur Sicherung des Arbeitsplatzes erforderlich sind, sind Arbeitnehmende im Rahmen ihrer Treuepflicht grundsätzlich verpflichtet, diese zu leisten.

Allerdings gilt: Überstunden dürfen nur verlangt werden, wenn sie zumutbar sind. Das bedeutet, sie dürfen:

  • keine körperliche oder psychische Überlastung verursachen,

  • keine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zur Folge haben

  • keinen Verstoss gegen gesetzlich vorgeschriebene Pausen darstellen

  • und keine unzumutbare Einschränkung familiärer Verpflichtungen verursachen.

Mitarbeitende, die freiwillig Überstunden leisten, sollten diese vorab genehmigen lassen. Das sichert den Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich.

Wie werden Überstunden vergütet?

Überstunden, die nicht durch Freizeit kompensiert werden, sind nach Artikel 321c OR mit dem normalen Lohn und einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent zu vergüten. Eine andere Regelung ist möglich, wenn sie vertraglich festgelegt ist. 

1.     Vergütung mit Zuschlag

Überstunden werden in der Schweiz mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet, sofern sie nicht durch Freizeit kompensiert werden. 

Beispiel:

Frau Dupont arbeitet 45 Stunden pro Woche zu einem Stundenlohn von CHF 35. Sie hat 20 Überstunden angesammelt.

Die Berechnung lautet: 20 Stunden × CHF 35 = CHF 700
Mit dem Zuschlag von 25 Prozent ergibt das: CHF 700 × 1,25 = CHF 875

💡 Sonderfall: Für Grenzgänger:innen können Überstunden steuerlich begünstigt sein – vorausgesetzt, sie sind korrekt erfasst und erfüllen die gesetzlichen Bedingungen.

Die Steuerbefreiung gilt bis 368 Stunden pro Jahr (bei einer Vollzeitanstellung) und maximal 7’500 Euro.

2.     Kompensation durch Freizeit

Überstunden können auch durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vorgesehen oder mit den Mitarbeitenden vereinbart ist. Der Ausgleich muss in gleicher Höhe und innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen.

💡 Gut zu wissen: Gesamtarbeitsverträge, Betriebsordnungen oder individuelle Arbeitsverträge können eigene Regeln zur Vergütung oder Kompensation von Überstunden enthalten – etwa zusätzliche Zuschläge, Freizeitausgleich oder eine Kombination aus beidem. Diese Vereinbarungen haben Vorrang vor den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Wie ist Überzeit in der Schweiz geregelt?

Was ist Überzeit?

Von Überzeit spricht man, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Sie ist somit von den Überstunden zu unterscheiden, die sich auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beziehen.

Überzeit darf nur in Ausnahmesituationen anfallen, zum Beispiel bei ausserordentlichem Arbeitsanfall, in Notfällen oder wenn technische oder organisatorische Probleme den Betriebsablauf gefährden.

Wie viel Überzeit ist in der Schweiz zulässig?

Wie viel Überzeit erlaubt ist, regelt Artikel 12 ArG. Demnach gelten folgende Grenzen:

  • maximal 2 Stunden pro Tag, ausser an arbeitsfreien Tagen oder in Notfällen

  • pro Kalenderjahr:

  • 170 Stunden für Arbeitnehmende mit einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden

  • 140 Stunden für Arbeitnehmende mit einer Höchstarbeitszeit von 50 Stunden

In Ausnahmefällen kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten werden, beispielsweise:

  • bei Notfällen oder ausserordentlichem Arbeitsüberhang,

  • zur Durchführung von Inventuren oder Jahresabschlüssen,

  • zur Verhinderung oder Behebung von Betriebsstörungen, bis andere Massnahmen greifen.

Wie wird Überzeit vergütet?

Überzeitarbeit wird – wie Überstunden – mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet oder kann durch gleichwertige Freizeit ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich muss innerhalb von 14 Wochen oder innerhalb des mit der Arbeitgeberin vereinbarten Zeitraums (maximal 12 Monate) erfolgen. Im Gegensatz zu Überstunden kann die Vergütung von Überzeit nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Eine Ausnahme gilt für Büroangestellte, Techniker:innen und Verkaufspersonal grosser Einzelhandelsbetriebe: Hier besteht der Anspruch auf Vergütung erst, wenn mehr als 60 Überzeitstunden pro Jahr anfallen (Art. 13 Abs. 1 ArG).

Fazit

Das Schweizer Arbeitsrecht unterscheidet klar zwischen Überstunden und Überzeit.
Für Unternehmen bedeutet das: Arbeitszeiten müssen sorgfältig erfasst werden, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und Transparenz zu schaffen.

Moderne Zeiterfassungstools erleichtern die Arbeitszeiterfassung, liefern korrekte Auswertungen und sorgen für rechtskonforme, faire Arbeitszeitregelungen.

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