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Überstunden in der Schweiz
Zeiterfassung

Überstunden in der Schweiz: Welche Regeln gelten?

4 Min. Lesezeit
Aktualisiert am 16/04/2026

Wie fast alle Aspekte der Arbeitszeit unterliegt auch der Umgang mit Überstunden in der Schweiz klaren gesetzlichen Regeln. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass sie diese mit geeigneten Prozessen und Tools einhalten.

Die Erfassung und Berechnung von Überstunden kann jedoch schnell komplex werden. Welche gesetzlichen Verpflichtungen gelten? Wie müssen Überstunden ausgeglichen werden?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln in der Schweiz gelten und wie Sie in Ihrem Unternehmen einen fairen und effizienten Umgang mit Überstunden fördern.

Was gilt in der Schweiz als Überstunden?

Als Überstunden werden alle Arbeitsstunden bezeichnet, die über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgehen. Damit Überstunden als solche gelten, müssen sie notwendig und vom Unternehmen genehmigt sein.

Wenn vorübergehend mehr Arbeit anfällt, können Arbeitgebende von Mitarbeitenden verlangen, zusätzliche Stunden zu leisten. Gemäss Artikel 321c des Obligationenrechts müssen diese Stunden ausgeglichen werden.

Gut zu wissen: Überzeit ist nicht dasselbe wie Überstunden. Überzeit bezeichnet Stunden, die über die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit hinausgehen. Sie unterliegt strengeren Regeln.

Wie werden Überstunden berechnet?

Die Berechnung von Überstunden erfolgt auf Basis der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit.
Beispiel:

Nicolas arbeitet laut Vertrag 40 Stunden pro Woche. In einer bestimmten Woche leistet er 44 Stunden. Er hat somit 4 Überstunden erbracht, ohne die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit zu überschreiten.

Wie sind Überstunden in der Schweiz gesetzlich geregelt?

Das Arbeitsgesetz (ArG) legt die maximale Wochenarbeitszeit fest:

  • 45 Stunden in der Industrie, im Dienstleistungssektor, im technischen Bereich und im Detailhandel

  • 50 Stunden in allen anderen Branchen

Das Obligationenrecht (OR) ergänzt das Arbeitsgesetz und regelt den Umgang mit Überstunden. Laut Obligationenrecht (OR) müssen Überstunden entweder mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Ist im Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) etwas anderes vereinbart, gelten die dort festgelegten Vorschriften. Diese können zum Beispiel eine finanzielle Vergütung, zusätzliche freie Zeit oder eine Kombination beider Varianten vorsehen.

Wie unterscheiden sich die Schweizer und EU-Regelungen?

Die Vorschriften zu Überstunden sind in der EU in der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) festgelegt. Die Mitgliedstaaten können nationale Anpassungen vornehmen.

Aspekt

Europäische Union

Schweiz

Maximale Wochenarbeitszeit

48 Stunden im Durchschnitt

45 oder 50 Stunden, je nach Branche

Definition von Überstunden

Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen

Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, aber unterhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit bleiben

Ausgleich

Je nach nationalem Recht oder Tarifvertrag

25 Prozent Lohnzuschlag oder Freizeitkompensation, sofern nichts anderes vereinbart ist

Ruhezeiten und Überzeitlimiten

  • 11 Stunden Pause zwischen Arbeitstagen
  • 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit
  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
  • 35 Stunden wöchentliche Ruhezeit
  • Maximal 2 Überstunden pro Tag (Ausnahmen möglich)
  • Jährliche Höchstgrenzen: 170 Stunden bei einer 45-Stunden-Woche, 140 Stunden bei einer 50-Stunden-Woche

Wie werden Überstunden ausgeglichen?

Die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab. Grundsätzlich sind drei Formen möglich:

1 - Freizeitausgleich

Überstunden können durch Freizeit abgegolten werden. Eine entsprechende Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Die freien Tage müssen innerhalb einer angemessenen Frist gewährt werden, nicht erst im Folgejahr. Werden die Stunden nicht kompensiert, sind sie auszuzahlen.

2 - Vergütung mit 25 Prozent Lohnzuschlag

Die gesetzliche Standardregelung sieht eine Vergütung mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf den Stundenlohn vor. Er kann durch individuelle Vereinbarungen oder ein Personalreglement angepasst werden, sofern beide Parteien zustimmen.

3 - Vergütung ohne Lohnzuschlag

Wenn kein Zuschlag vorgesehen ist, können Überstunden zum normalen Stundenlohn vergütet werden. Diese Option muss vertraglich festgehalten werden.

💡 Hinweis für Führungskräfte: Leitende Angestellte haben meist keinen Anspruch auf einen Zuschlag, ausser es ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart. Eine Abgeltung ohne Zuschlag oder mit reduziertem Satz ist möglich.

Welche Pflichten haben Mitarbeitende?

In der Schweiz gilt für Mitarbeitende eine Treuepflicht. Dazu gehört, bei betrieblicher Notwendigkeit Überstunden zu leisten, um die Interessen des Unternehmens zu wahren. Umgekehrt dürfen Überstunden nicht ohne vorherige Zustimmung von Vorgesetzten geleistet werden.

Unter bestimmten Umständen dürfen keine Überstunden verlangt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Gesundheitszustand oder die persönliche Situation der Mitarbeitenden dies nicht zulassen. Von der Pflicht zur Leistung von Überstunden ausgenommen sind insbesondere:

  • schwangere und stillende Mitarbeitende

  • minderjährige Mitarbeitende

  • Personen mit teilweiser Arbeitsunfähigkeit

  • Mitarbeitende mit familiären Verpflichtungen

Arbeitgebende sind zudem verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um Überstunden möglichst zu vermeiden. Fallen sie regelmässig und über längere Zeit an, können Mitarbeitende in gewissen Fällen die Leistung zusätzlicher Stunden verweigern.

Verzicht auf Überstundenvergütung: Was gilt?

Mitarbeitende können schriftlich vereinbaren, dass Überstunden nicht vergütet, sondern durch gleichwertige Freizeit ausgeglichen werden.

In bestimmten Fällen besteht auch ohne eine solche Vereinbarung kein Anspruch auf einen Zuschlag. Das betrifft insbesondere:

  • Führungskräfte und leitende Angestellte: Aufgrund ihrer Funktion wird erwartet, dass sie bei Bedarf Überstunden leisten. Der Arbeitsvertrag sollte dies bei der Gesamtvergütung berücksichtigen.

  • Mitarbeitende mit flexiblen Arbeitszeiten: Bei Jahresarbeitszeit- oder Gleitzeitmodellen können Überstunden oft vermieden oder innerhalb des Zeitkontos ausgeglichen werden. Solche Arbeitszeitregelungen müssen im Arbeitsvertrag festgehalten und transparent dokumentiert werden.

Fazit

Um Überstunden effizient zu verwalten, braucht es klare Richtlinien und passende Tools. Definieren Sie interne Regeln, die Planung, Erfassung und Vergütung von Überstunden  transparent regeln. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden Zugang dazu haben.

Mit einer modernen HR-Software lassen sich Arbeitszeiten und Überstunden präzise erfassen, korrekt abrechnen und gesetzeskonform dokumentieren.

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