Die Arbeitszeit ist ein zentraler Bestandteil jedes Arbeitsvertrags in der Schweiz. Doch kennen Sie die gesetzlichen Regeln zu Arbeitszeit, Pausen und Überstunden?
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) legt klare Vorgaben fest, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden und den Bedürfnissen von Unternehmen sicherzustellen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Grundlagen für die Berechnung der Arbeitszeit in der Schweiz gelten.
Was gilt als Arbeitszeit?
Im Schweizer Recht gilt als Arbeitszeit die Zeit, während der Mitarbeitende dem Unternehmen zur Verfügung stehen und ihre beruflichen Aufgaben erfüllen müssen. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Zeiten, die als Arbeitszeit gelten, und solchen, die nicht angerechnet werden.
Als Arbeitszeit gelten:
vom Unternehmen verlangte oder finanzierte Weiterbildungen
medizinische Untersuchungen, auch im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, sofern sie nicht ausserhalb der Arbeitszeit möglich sind
Umkleidezeiten, wenn spezielle Schutzausrüstung vorgeschrieben ist
berufsbedingte Wegezeiten, zum Beispiel für externe Kundentermine
Nicht als Arbeitszeit gelten:
der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz (Ausnahme: Mitarbeitende im Aussendienst)
Weiterbildungen, die nicht vom Unternehmen getragen werden
bestimmte Pausen, etwa die Mittagspause
💡 Gut zu wissen: Pausen sind in der Verordnung 1 und 2 zum Arbeitsgesetz geregelt.
Wie lange darf in der Schweiz gearbeitet werden?
Die Arbeitszeit ist sowohl für Mitarbeitende als auch für Unternehmen ein zentrales Thema: Für Mitarbeitende geht es um Vereinbarkeit mit dem Privatleben, für Unternehmen um Planungssicherheit und ein gesundes Arbeitsumfeld.
Wie lang ist die maximale tägliche Arbeitszeit in der Schweiz?
In der Schweiz beträgt die maximale tägliche Arbeitsdauer 14 Stunden, Pausen eingeschlossen. Bei mehr als 9 Stunden Arbeit muss die Pause mindestens 60 Minuten dauern. Diese kann über den Tag verteilt werden. Davon bleiben maximal 12,5 Stunden effektive Arbeitszeit pro Tag.
Mitarbeitende müssen zudem mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen erhalten.
Beispiel: Arbeitet eine Person in der Gastronomie an einem Tag von 10.00 bis 00.00 Uhr, darf sie am Folgetag frühestens um 11.00 Uhr wieder beginnen. Erst dann sind 11 Stunden Ruhezeit erfüllt.
Wie viele Tage pro Woche darf gearbeitet werden?
In der Regel umfasst eine Arbeitswoche höchstens 5,5 Arbeitstage. Unter bestimmten Bedingungen kann die Arbeitswoche auf 6 Tage erweitert werden:
wenn halbe Ruhetage innerhalb von maximal vier Wochen zusammengezogen werden
und wenn die Mitarbeitenden zustimmen
Wie lang ist die maximale Wochenarbeitszeit?
Gemäss Artikel 9 ArG gilt:
45 Stunden pro Woche für Büroangestellte, technische Mitarbeitende und andere Angestellte eines Unternehmens
50 Stunden pro Woche für alle übrigen Branchen
Für bestimmte Sektoren – beispielsweise Gesundheit, Bau oder Hotellerie – gelten je nach Gesamtarbeitsvertrag oder individuellem Vertrag besondere Bestimmungen.
Die Schweiz unterscheidet zudem zwischen Überstunden (über der vertraglichen Arbeitszeit, aber innerhalb der 45/50-Stunden-Grenze) und Überzeit (über der gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit). Diese Unterscheidung ist zentral und unterscheidet sich von der in Frankreich üblichen Regelung.
Ziel des Arbeitsrechts ist der Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden sowie die Verhinderung von Überlastung und Unfällen.
Überstunden und Überzeit: die gesetzlichen Vorgaben
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?
Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte normale Wochenarbeitszeit hinausgehen, jedoch innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 beziehungsweise 50 Stunden bleiben.
Im Gegensatz dazu gelten alle Stunden, die über diese gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleistet werden, als Überzeit.
Auch wenn beide Begriffe eng miteinander verbunden sind, unterscheidet das Obligationenrecht klar zwischen ihnen, insbesondere hinsichtlich Kompensation.
Beispiel: Thomas ist Buchhalter und hat einen Arbeitsvertrag über 42 Stunden pro Woche.
In Woche 1 arbeitet er 44 Stunden: Er leistet also 2 Überstunden.
In Woche 2 arbeitet er 48 Stunden: Er leistet 3 Überstunden und zusätzlich 3 Stunden Überzeit.
Wie viele Überstunden sind in der Schweiz erlaubt?
Überstunden erfolgen auf Wunsch oder mit Zustimmung des Unternehmens. Dabei gelten:
maximal 2 Stunden pro Tag (Ausnahme: Notfälle)
pro Jahr maximal
170 Stunden (bei 45-Stunden-Woche)
140 Stunden (bei 50-Stunden-Woche)
Überstunden müssen ausgeglichen werden:
entweder mit mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag
oder mit Freizeit im gleichen Umfang, sofern vertraglich vereinbart oder gemeinsam beschlossen
Pausen und Ruhezeiten im Rahmen der Arbeitszeit
Was schreibt das Schweizer Arbeitsgesetz bezüglich Pausen vor?
Die Schweizer Gesetzgebung definiert den Begriff Pause wie folgt: «Eine Unterbrechung der Arbeit, die es der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ermöglicht, sich zu erholen und zu verpflegen, gilt als Pause.»
Ab 5,5 Stunden ununterbrochener täglicher Arbeitszeit müssen Arbeitgebende mindestens eine Pause gewähren. Grundsätzlich gelten Pausen nicht als Arbeitszeit und werden daher nicht vergütet. In der Praxis verlangen Unternehmen jedoch meist keine Kompensation für kurze Pausen wie Kaffee- oder Raucherpausen, sofern diese im Rahmen bleiben.
Pausen sollten in der Regel in der Mitte des Arbeitstages genommen werden, können jedoch je nach Länge und Bedarf aufgeteilt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer richtet sich nach der effektiven Arbeitszeit:
15 Minuten, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 5 Stunden 30 Minuten beträgt
30 Minuten, wenn die Arbeitszeit zwischen 7 und 9 Stunden liegt
60 Minuten, wenn die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden beträgt (die Pause kann auch aufgeteilt werden)
Unternehmen können Pausen freiwillig verlängern und sie auch vergüten.
Wie lang muss die tägliche Ruhezeit sein?
Das Gesetz schreibt vor, dass Mitarbeitende zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit erhalten müssen.
Diese Ruhezeit kann unter folgenden Bedingungen auf 8 Stunden reduziert werden:
höchstens einmal pro Woche
der Durchschnitt über zwei Wochen muss dennoch 11 Stunden erreichen
💡 Gut zu wissen: Wird die tägliche Ruhezeit von 11 auf 8 Stunden reduziert, dürfen Mitarbeitende am Folgetag keine Überzeit leisten.
Wie lang muss die wöchentliche Ruhezeit sein?
Grundsätzlich haben Mitarbeitende Anspruch auf mindestens einen vollständigen Ruhetag pro Woche. Dieser setzt sich zusammen aus 24 Stunden wöchentlicher Ruhezeit und 11 Stunden täglicher Ruhezeit, insgesamt also 35 Stunden am Stück.
In der Regel fällt dieser Ruhetag auf den Sonntag, ausser in Branchen mit entsprechenden Ausnahmen.
Zu den Bereichen, in denen Sonntagsarbeit häufig vorkommt, gehören:
Gastronomiebetriebe
Flughäfen
Bahnhöfe
Auch hier gilt: Der Mindestanspruch von 35 Stunden zusammenhängender Ruhezeit pro Woche muss eingehalten werden.
Welche Gesetze gelten für Abendarbeit?
Die Schweizer Gesetzgebung unterscheidet klar zwischen drei Arbeitszeitkategorien:
Tagarbeit: 06.00–20.00 Uhr
Abendarbeit: 20.00–23.00 Uhr
Nachtarbeit: 23.00–06.00 Uhr
Für Abendarbeit ist keine Bewilligung erforderlich. Arbeitgebende müssen jedoch die betroffenen Mitarbeitenden informieren, bevor sie die Arbeitszeiten festlegen.
Für Nachtarbeit ist hingegen eine Bewilligung Pflicht. Temporäre Bewilligungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten werden vom jeweiligen Kanton ausgestellt, während dauerhafte Bewilligungen durch den Bund – genauer gesagt das SECO – erteilt werden.
Was ist ein Arbeitszeitmodell?
Ein Arbeitszeitmodell beschreibt eine bestimmte Organisation der Arbeitszeiten innerhalb eines Unternehmens. Es legt fest, wie die Arbeitsstunden über einen definierten Zeitraum – zum Beispiel einen Tag, eine Woche oder einen Monat – verteilt werden. Ziel ist es, die Bedürfnisse des Unternehmens, die Erwartungen der Mitarbeitenden sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen und geltenden Gesamtarbeitsverträge in Einklang zu bringen.
Hier einige Beispiele für Arbeitszeitmodelle in der Schweiz:
Vollzeitmodell über fünf Arbeitstage: das klassische Modell, bei dem Mitarbeitende fünf Tage pro Woche arbeiten, in der Regel 40 bis 42 Stunden.
Teilzeitmodell: Mitarbeitende arbeiten weniger Stunden als im Vollzeitmodell, häufig mit flexibler Verteilung von Tagen und Arbeitszeiten.
Vier-Tage-Woche: die Arbeitszeit wird auf vier längere Arbeitstage verteilt, weiterhin mit einem Vollzeitpensum.
Jahresarbeitszeit: die Arbeitsstunden werden über das Jahr verteilt, mit intensiveren und ruhigeren Phasen je nach Unternehmensbedarf.
Flexible Arbeitszeiten: Mitarbeitende können ihre Arbeitszeiten innerhalb eines vom Unternehmen festgelegten Rahmens anpassen.
Geteilte Arbeitszeit: Typisch in der Gastronomie, wobei Mitarbeitende zum Beispiel mittags und abends arbeiten und dazwischen eine lange Pause haben.
Hybrides Modell: Kombination aus Homeoffice und Präsenzarbeit, die mehr Flexibilität bei der Arbeitsorganisation bietet.
Beispiele für besondere Arbeitszeitregelungen
Jahresarbeitszeit
Die Arbeitsstunden werden über das Jahr verteilt. So können in Spitzenzeiten – je nach Branche – bis zu 45 oder 50 Wochenstunden anfallen. Innerhalb von sechs Monaten kann die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt um bis zu 4 Stunden steigen.
Gleitzeit
Mitarbeitende können ihre Arbeitszeiten innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters selbst wählen, sofern sie die tägliche oder wöchentliche Sollarbeitszeit einhalten. Unternehmen, die dieses Modell anwenden, bieten ihren Mitarbeitenden eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung ihres Arbeitspensums.
Homeoffice
Das Unternehmen ermöglicht seinen Mitarbeitenden, von zu Hause oder einem anderen vereinbarten Ort aus zu arbeiten, in der Regel an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Woche oder Monat.
Das Wichtigste zur Arbeitszeit in der Schweiz
Zusammenfassung der zentralen Punkte:
| Begriff | Definition | Wichtig gemäss Gesetz |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | Zeit, in der Mitarbeitende dem Unternehmen zur Verfügung stehen. | Die Arbeitszeit umfasst Arbeit vor Ort oder im Homeoffice, vom Unternehmen verlangte Weiterbildungen, notwendige Umkleidezeiten sowie berufliche Wegezeiten. Nicht dazu gehören: Arbeitsweg, Mittagspause, nicht finanzierte Weiterbildungen. |
| Tägliche Arbeitszeit | Maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag inklusive Pausen. | Maximal 14 Stunden (inklusive Pausen).Effektive Arbeitszeit maximal 12,5 Stunden.Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden (in Ausnahmen 8 Stunden). |
| Wöchentliche Arbeitszeit | Maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche. | 45 Stunden (Büropersonal, Techniker:innen)50 Stunden (übrige Branchen) |
| Überstunden | Arbeitsstunden über der vertraglichen Arbeitszeit, aber innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze von 45 oder 50 Stunden pro Woche. | maximal 2 Stunden pro Tagmaximal 170 Stunden (bei 45 Stunden/Woche)maximal 140 Stunden (bei 50 Stunden/Woche)Kompensation: 25 Prozent Lohnzuschlag oder Freizeit gleicher Dauer (vertraglich oder einvernehmlich). |
| Überzeit | Arbeitsstunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche. | +25 Prozent Lohnzuschlag oder Freizeit gleicher Dauer (obligatorisch). |
| Pausen | Unterbrechung der Arbeitszeit zur Erholung und Verpflegung. | Diese Pausen sind obligatorisch:mindestens 15 Minuten, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 5 Stunden 30 Minuten beträgtmindestens 30 Minuten, wenn der Arbeitstag zwischen 7 und 9 Stunden dauertmindestens 1 Stunde, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 9 Stunden umfasst (diese Pause kann auch aufgeteilt werden)Pausen gelten in der Regel nicht als Arbeitszeit und werden daher nicht vergütet, ausser dies ist ausdrücklich vom Unternehmen vorgesehen. |
| Tägliche Ruhezeit | Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. | Minimum: 11 Stunden am Stück.Einmal pro Woche reduzierbar auf 8 Stunden, sofern der Durchschnitt über zwei Wochen wieder 11 Stunden erreicht. |
| Wöchentliche Ruhezeit | Mindestruhezeit pro Woche. | Minimum: 35 Stunden am Stück(= 24 Stunden Ruhe + 11 Stunden tägliche Ruhezeit).In der Regel am Sonntag, ausser bei branchenspezifischen Ausnahmen. |
| Abendarbeit | Arbeit, die zwischen 20.00 und 23.00 Uhr geleistet wird. | Keine Bewilligung erforderlich, aber Rücksprache mit den Mitarbeitenden ist notwendig. |
| Nachtarbeit | Arbeit, die zwischen 23.00 und 06.00 Uhr geleistet wird. | Bewilligung erforderlich: temporär (Kanton) oder dauerhaft (SECO). |
Die Schweizer Arbeitszeitregelung verbindet klare Leitplanken mit viel Flexibilität. Sie schützt die Mitarbeitenden und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Arbeitsorganisation sinnvoll auszurichten. Mit der Einhaltung dieser Vorgaben entsteht ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, das Motivation, Produktivität und langfristigen Erfolg fördert.
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