Die korrekte Erfassung der Arbeitszeit ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und spielt auch in der Praxis eine wichtige Rolle. Sie schafft Transparenz, beugt Konflikten vor und hilft, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Doch welche Regeln gelten konkret? Was ist bei Geschäftsreisen zu beachten? Und welche Tools vereinfachen die Zeiterfassung?
Was schreibt das Schweizer Gesetz zur Arbeitszeiterfassung vor?
Arbeitgebende in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden korrekt zu erfassen. Sie tragen also die Verantwortung für die vollständige und korrekte Erfassung der Arbeitszeiten. Diese Pflicht ist in Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) und in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) festgehalten. Ziel ist es, die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Ferienansprüche zu gewährleisten und Überschreitungen der gesetzlichen Grenzen zu verhindern.
Mit einer modernen Zeiterfassungslösung lassen sich Überstunden, Ferien und Abwesenheiten transparent verwalten und die Anforderungen aus Gesamtarbeitsverträgen einfach erfüllen. In gewissen Branchen können Tarifverträge spezifische Anpassungen vorsehen, um die Zeiterfassung zu vereinfachen.
Gut zu wissen: Wer die gesetzlichen Pflichten nicht einhält, riskiert Sanktionen.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Erfassung der Arbeitszeit?
Auch wenn die Arbeitszeiterfassung grundsätzlich obligatorisch ist, sieht das Gesetz einige Ausnahmen vor. Diese betreffen insbesondere:
Mitarbeitende mit grosser Autonomie bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten (zum Beispiel Führungskräfte)
Personen, die einem besonderen Tarifvertrag unterstehen oder Tätigkeiten ausüben, die erhöhte Flexibilität erfordern
In solchen Fällen kann eine vereinfachte Erfassung oder – unter bestimmten Bedingungen – ein Verzicht auf die detaillierte Erfassung vereinbart werden. Voraussetzung ist immer eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.
Wie wird die Arbeitszeit bei Auslandsreisen erfasst?
Auch bei Geschäftsreisen ins Ausland bleibt die Erfassung der Arbeitszeit obligatorisch. Dabei gelten jedoch einige Besonderheiten:
Reisezeiten (zum Beispiel Flug- oder Zugreisen) gelten dann als Arbeitszeit, wenn währenddessen berufliche Aufgaben ausgeführt werden.
Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden sind zu erfassen, Ruhezeiten hingegen nicht.
Unternehmen können Tools einsetzen, die eine mobile Zeiterfassung ermöglichen, etwa Apps oder cloudbasierte Systeme.
Tipp: Mobile Lösungen oder vernetzte Stempelsysteme erlauben eine Zeiterfassung unabhängig vom Standort.
Welche Tools ermöglichen eine zuverlässige Zeiterfassung?
Schweizer Unternehmen können heute auf zahlreiche digitale Lösungen zur Erfassung und Verwaltung der Arbeitszeit zurückgreifen.
Zeiterfassungssoftware bietet im Vergleich zu Excel-Tabellen oder papierbasierten Systemen klare Vorteile:
Automatisierte Erfassung von Arbeitszeiten, Pausen und Abwesenheiten
Integration mit Lohnabrechnung, Projektverfolgung oder HR-Reports
Reduktion von Fehlern und administrative Entlastung
Datensicherheit und einfache Bedienung
Auch moderne Stempeluhr-Systeme oder mobile Apps ermöglichen eine präzise Zeiterfassung, egal, ob Mitarbeitende im Büro, unterwegs oder im Homeoffice arbeiten.
Unabhängig vom Tool gilt: Es muss eine genaue und transparente Erfassung gewährleisten, einfach zu bedienen sein, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und zu den Bedürfnissen des Unternehmens passen.
So stellen Unternehmen sicher, dass Arbeitszeiten effizient verwaltet werden – für mehr Fairness, Transparenz und Entlastung im HR-Alltag.
Fazit
Die Arbeitszeiterfassung ist in der Schweiz obligatorisch und weit mehr als eine reine Pflicht. Sie sorgt für Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz in der Arbeitszeitorganisation. Mit modernen digitalen Tools wird sie zu einem strategischen Hebel: Sie erleichtert den administrativen Alltag, schafft Vertrauen und eröffnet neue Möglichkeiten in der Analyse von HR-Daten. Das führt zu besseren Entscheidungen und mehr Wohlbefinden im Team.
Sie möchten die Arbeitszeitorganisation gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden weiterentwickeln? Unser Memo zeigt, worauf es in der Praxis ankommt.



