In der Schweiz zählt Reisezeit nicht automatisch zur Arbeitszeit. Ob sie angerechnet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Art der Reise, den Tätigkeiten währenddessen und den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Doch wie sieht es mit dem täglichen Arbeitsweg aus? Und gelten Dienstreisen grundsätzlich als Arbeitszeit? In diesem Artikel erfahren Sie, was das Schweizer Arbeitsrecht dazu sagt.
Wann gilt Reisezeit als Arbeitszeit?
Als Arbeitszeit gilt jede Zeit, in der Mitarbeitende dem Unternehmen zur Verfügung stehen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu kann – je nach Situation – auch Zeit gehören, die für beruflich bedingte Reisen aufgewendet wird.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Arbeitsweg und Dienstreisen:
Der Arbeitsweg ist die tägliche Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Er wird normalerweise nicht als Arbeitszeit gezählt.
Dienstreisen erfolgen im Auftrag des Unternehmens und stehen direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang. Sie gelten in der Regel als Arbeitszeit.
Das Schweizer Arbeitsrecht definiert dabei klare Mindestvorgaben zu Arbeitszeit, Ruhezeiten und Arbeitssicherheit.
Gut zu wissen: Auch bei Jahresarbeitszeit- oder Teilzeitmodellen können bestimmte Reisezeiten als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zählt der Arbeitsweg zur Arbeitszeit?
Die tägliche Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gilt in der Schweiz grundsätzlich nicht als Arbeitszeit (Art. 13 ArGV 1).
Der Grund: Diese Zeit steht in keinem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, sondern gehört zum privaten Lebensbereich. Der Arbeitsweg wird daher – ähnlich wie die Mittagspause – nicht als produktive Arbeitszeit angerechnet.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Arbeitsweg ganz oder teilweise als Arbeitszeit gilt:
Branchen- oder Gesamtarbeitsverträge: In einzelnen Branchen, etwa im Baugewerbe, kann der Arbeitsweg vertraglich als Arbeitszeit definiert sein.
Arbeit während der Fahrt: Wenn Mitarbeitende unterwegs bereits berufliche Aufgaben erledigen, etwa E-Mails schreiben oder geschäftlich telefonieren, zählt diese Zeit als Arbeitszeit.
Fahrten zu anderen Einsatzorten: Wenn die Anreise zu einem anderen als dem üblichen Arbeitsort deutlich länger dauert, muss diese zusätzliche Zeit vergütet werden.
Gut zu wissen: Für mobile Mitarbeitende – etwa im Verkauf oder im technischen Service –, die keinen festen Arbeitsort haben, gilt die Fahrt vom Wohnort zum ersten Termin als Arbeitszeit.
Gelten Dienstreisen als Arbeitszeit?
Dienstreisen erfolgen im Auftrag des Unternehmens. Im Gegensatz zum täglichen Arbeitsweg stehen sie in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit, deshalb gelten sie in der Regel als Arbeitszeit.
Beispiele:
Eine Mitarbeiterin besucht mehrere Kund:innen, um Produkte zu präsentieren oder Verträge zu verhandeln.
Ein Mitarbeiter reist zu einem Meeting oder einer Fachmesse in einer anderen Stadt.
Eine Technikerin fährt zu einem Kunden, um eine dringende Reparatur auszuführen.
Auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit getätigte Fahrten – etwa bei Notfalleinsätzen – können zur Arbeitszeit zählen.
Gut zu wissen: Wird eine Geschäftsreise als Arbeitszeit angerechnet, gibt es dafür Lohn oder Freizeit als Ausgleich.
Wie wird die Arbeitszeit bei Dienstreisen ins Ausland berechnet?
Bei Dienstreisen ins Ausland gelten besondere Regeln, da die Reisezeiten meist deutlich länger sind als bei Reisen im Inland.
Grundsätzlich gilt:
Jede berufliche Tätigkeit während der Reise – zum Beispiel das Verfassen eines Berichts, die Teilnahme an Meetings oder das Vorbereiten einer Präsentation – zählt als Arbeitszeit.
Reine Reisezeit, also die Zeit im Flugzeug, Zug oder Auto ohne berufliche Tätigkeit, wird nur dann angerechnet, wenn dies ausdrücklich im Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist.
Gut zu wissen: Arbeitgebende sind verpflichtet, Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu übernehmen. Sie müssen sich ausserdem über mögliche Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken informieren und bei Bedarf eine Zusatzversicherung abschliessen.
Fazit
Ob Reisezeit in der Schweiz als Arbeitszeit gilt, hängt von der Art der Reise, den ausgeübten Tätigkeiten währenddessen und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wer diese Regeln kennt, stellt sicher, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Unternehmen können ergänzend klare Richtlinien zum Umgang mit Reisezeiten festlegen, um Transparenz zu schaffen und die Interessen von Mitarbeitenden und Unternehmen in Einklang zu bringen.
Mit einer modernen Zeiterfassungssoftware lassen sich Reisezeiten transparent dokumentieren und korrekt abrechnen – eine wichtige Grundlage für Effizienz und Vertrauen im Unternehmen.



